Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an filtrierende Halbmasken, die als Atemschutzgeräte verwendet werden, speziell gegen Partikel, und die erforderlichen Labor- und praktischen Leistungsprüfungen zur Beurteilung der Übereinstimmung der Masken fest. Halbmasken, die zu Fluchtzwecken verwendet werden, sind vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgeschlossen.
Unter der vorhergehenden zertifizierten EN149:1991 waren die Klassifizierungen FFP1S, FFP2S, FFP2SL, FFP3S und FFP3SL. In der Norm EN149:2001 wurden die Halbmasken entsprechend ihrer Filterleistung in drei Typen eingeteilt (z. B. FFP1, FFP2 und FFP3). Atemschutzmasken, die die Anforderungen der EN149:2001 erfüllen, sind für den Schutz gegen Feststoffe, Aerosole auf Wasserbasis und Aerosole auf Ölbasis ausgelegt.
Die zertifizierte EN149:1991 unterscheidet sich von EN149:1991 dadurch, dass alle nach EN149:2001 geprüften Produkte zwingend Schutz gegen feste und flüssige Aerosole bieten müssen, während EN149:1991 die Prüfung von Atemschutzmasken nur gegen feste Aerosole erlaubt. Am 1. August 2010 ist eine Änderung der Norm EN 149.2001 in Kraft getreten, die sich auf die Wiederverwendbarkeit der Staubfilter von Masken bezieht, die mit “R”, wiederverwendbar, und “NR”, nicht wiederverwendbar, gekennzeichnet sind und als zertifizierte EN 149:2001+A1:2009 gekennzeichnet sind.
EN 149 definiert die folgenden Klassen von filtrierenden Halbmasken (d. h. Atemschutzmasken, die ganz oder im Wesentlichen aus filtrierendem Material bestehen): Klasse APF (Assigned Protection factor) Grenzwert der Filterdurchdringung (bei 95 L/min Luftdurchsatz) Leckage nach innen. Eine FFP3-Atemschutzmaske würde mindestens 98 % der in der Luft befindlichen lungengängigen Partikel herausfiltern, während eine FFP1-Atemschutzmaske mindestens 80 % der lungengängigen Partikel herausfiltern würde. FFP3-Atemschutzmasken sind daher am effizientesten beim Herausfiltern von Feinpartikeln wie Viren, Schimmelsporen und Asbest. Atemschutzmasken, die die Anforderungen der zertifizierten Norm EN149:2001 erfüllen, sind so konzipiert, dass sie Feststoffe, Aerosole auf Wasserbasis und Aerosole auf Ölbasis abwehren und staub-, nebel- oder faserresistent sind. Die Norm stellt 16 Indikatoranforderungen auf, unter denen die Schlüsselindikatoren praktische Leistung, Gesamtleckage, Durchdringungsrate des Filtermaterials, Entflammbarkeit, Kohlendioxidgehalt in der eingeatmeten Luft, Ausatemventil (Durchflussbehandlung, Abdeckungsechtheit), Atemwiderstand usw. sind.